Rechtsanwältin
Dr. Sandra Flämig
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Tel. 0711 - 351 08 34
flaemig@kanzlei-flaemig.de
Merkblätter zum Arbeitsrecht
Infothek Arbeitsrecht von Rechtsanwalt Dr. Sandra Flämig
Kündigungsfrist
Kündigungsfrist im Arbeitsrecht
von Dr. Sandra Flämig : Rechtsanwalt – Fachanwältin für Arbeitsrecht – Stuttgart
Die Länge der Kündigungsfrist richtet sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses.
Ist eine Probezeit vereinbart (maximal 6 Monate), dann beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen. Dies ist in § 622 Abs. 3 BGB geregelt. Durch Tarifverträge kann die Kündigungsfrist für die Probezeit aber anders geregelt werden. Oft ist sie kürzer als 2 Wochen, manchmal beträgt sie sogar nur einen Tag.
Die gesetzliche Grundkündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende. Diese Kündigungsfrist gilt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen.
Für den Arbeitgeber gilt laut § 622 BGB eine Kündigungsfrist bei einer Vertragsdauer von
- 2 Jahren 1 Monat
- 5 Jahren 2 Monate
- 8 Jahren 3 Monate
- 10 Jahren 4 Monate
- 12 Jahren 5 Monate
- 15 Jahren 6 Monate
- 20 Jahren 7 Monate
zum Ende des Kalendermonats.
Durch Tarifvertrag kann auch von dieser Kündigungsfrist abgewichen werden. Es können auch eine kürzere Kündigungsfrist und andere Kündigungstermine vereinbart werden. Jedoch darf die Frist für den Arbeitnehmer nie länger als die für den Arbeitgeber sein. Es kann aber durchaus vereinbart werden, dass die mit zunehmender Dauer des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber eine immer länger werdende Kündigungsfrist auch für den Arbeitnehmer gelten soll.
Liegt eine unwirksame Vereinbarung über die Kündigungsfrist vor (z.B. Arbeitnehmer hat 6 Monate Kündigungsfrist und Arbeitgeber nur 3 Monate), so tritt an ihre Stelle das Gesetz, also § 622 BGB.
Mehr Informationen vom Rechtsanwalt bekommen Sie hier:
Anwaltskanzlei Dr. Sandra Flämig – Rechtsanwältin Dr. Sandra Flämig – Fachanwältin für Arbeitsrecht
Liebknechtstraße 33, 70565 Stuttgart
Tel.: + 49 711 35 108 34 – Fax: + 49 711 350 95 60
Email: flaemig@kanzlei-flaemig.de
Hinweis:
Die Urheberin der Texte auf dieser Website ist Rechtsanwältin Dr. Sandra
Flämig - Fachanwältin für Arbeitsrecht, Stuttgart. Gerne dürfen Sie meine
Texte vollständig, auszugsweise oder sinngemäß zitieren. Ich bitte Sie
jedoch, sich vorher entweder meine schriftliche Genehmigung dazu einzuholen
oder ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass ich die Urheberin der Texte bin
(Quellenangabe nach § 63 UrhG). Die Erstellung der Texte erfordert aktuelles
Fachwissen, Kreativität und Zeit. Ich bitte Sie, dies zu respektieren.
Sollten Sie meine Texte auszugsweise auch im Internet veröffentlichen, bitte
ich um eine Rückverlinkung.