Rechtsanwältin
Dr. Sandra Flämig
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Tel. 0711 - 351 08 34
flaemig@kanzlei-flaemig.de
Merkblätter zum Arbeitsrecht
Infothek Arbeitsrecht von Rechtsanwalt Dr. Sandra Flämig
Kündigung vor Beginn des Vertrages
von Dr. Sandra Flämig : Rechtsanwalt – Fachanwältin für Arbeitsrecht – Stuttgart
Es spricht nichts dagegen, auch schon vor Beginn der Vertragslaufzeit, zu kündigen. Es gelten die vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfristen. Die Parteien des Arbeitsvertrages können aber die ordentliche Kündigung vor Dienstantritt ausschließen. Dann kann jede Seite nur nach Beginn der Vertragslaufzeit, also praktisch am ersten Tag des Arbeitsverhältnisses, kündigen.
Wenn die Kündigungsfrist so lang ist, dass der Arbeitnehmer noch mit der Arbeit beginnen und für den Arbeitgeber tätig werden müsste, dann ist er auch zur Arbeitsleistung und der Arbeitgeber zur Lohnzahlung verpflichtet. Wenn der Arbeitnehmer einfach nicht zur Arbeit erscheint, macht er sich schadensersatzpflichtig.
Mehr Informationen vom Rechtsanwalt bekommen Sie hier:
Anwaltskanzlei Dr. Sandra Flämig – Rechtsanwältin Dr. Sandra Flämig – Fachanwältin für Arbeitsrecht
Liebknechtstraße 33, 70565 Stuttgart
Tel.: + 49 711 35 108 34 – Fax: + 49 711 350 95 60
Email: flaemig@kanzlei-flaemig.de
Hinweis:
Die Urheberin der Texte auf dieser Website ist Rechtsanwältin Dr. Sandra
Flämig - Fachanwältin für Arbeitsrecht, Stuttgart. Gerne dürfen Sie meine
Texte vollständig, auszugsweise oder sinngemäß zitieren. Ich bitte Sie
jedoch, sich vorher entweder meine schriftliche Genehmigung dazu einzuholen
oder ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass ich die Urheberin der Texte bin
(Quellenangabe nach § 63 UrhG). Die Erstellung der Texte erfordert aktuelles
Fachwissen, Kreativität und Zeit. Ich bitte Sie, dies zu respektieren.
Sollten Sie meine Texte auszugsweise auch im Internet veröffentlichen, bitte
ich um eine Rückverlinkung.