Fachanwältin Dr. Flämig

Rechtsanwältin
Dr. Sandra Flämig

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Betriebsbedingte Kündigung

Kündigung - betriebsbedingte Kündigung im Arbeitsrecht

von Dr. Sandra Flämig : Rechtsanwalt – Fachanwältin für Arbeitsrecht – Stuttgart

Vorausgesetzt, das Kündigungsschutzgesetz findet Anwendung, ist eine betriebsbedingte Kündigung an strenge Voraussetzungen geknüpft.

Der Arbeitgeber muss folgendes für eine betriebsbedingte Kündigung darlegen und beweisen:

  • eine inner- oder außerbetriebliche Ursache (Umsatzrückgang, Gewinnmaximierung etc.)
  • hat zu einer unternehmerischen Entscheidung geführt
  • diese hat zum Inhalt: Arbeitsplatzabbau
  • dadurch ist der Arbeitsplatz des Arbeitnehmers ersatzlos und unwiederbringlich weggefallen und es gibt auch keinen anderen vertragsgemäßen, freien Arbeitsplatz, auf den man den Arbeitnehmer versetzen könnte (z.B. kommt es ganz schlecht, wenn die Stelle, die angeblich weggefallen sein soll, gleich wieder ausgeschrieben wird)
  • jetzt findet die Sozialauswahl statt: Sozialdaten (Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltsverpflichtungen, Schwerbehinderung) vergleichbarer Arbeitnehmer werden ausgewertet
  • Arbeitnehmer „verliert“ die Sozialauswahl gegen sozial schwächere Kollegen oder ein Kollege, der eigentlich vergleichbar wäre, gehört zur „Olympiamannschaft“ des Arbeitgebers, d.h. er ist aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten unentbehrlich. Solche Leistungsträger fallen aus der Sozialauswahl heraus.

Vor Ausspruch der betriebsbedingte Kündigung muss der Arbeitgeber mildere Mittel, zum Beispiel die Möglichkeit einer Änderungskündigung, prüfen.

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