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Infothek Arbeitsrecht von Rechtsanwalt Dr. Sandra Flämig

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Krankengeldzuschuss

von Dr. Sandra Flämig : Rechtsanwalt – Fachanwältin für Arbeitsrecht – Stuttgart

Der Arbeitgeber kann durch Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag verpflichtet sein, zum Krankengeld einen Zuschuss zu zahlen. In der Regel wird die Differenz zwischen Krankengeld und Nettoentgelt vom Arbeitgeber gezahlt. Es lohnt sich daher ein Blick in den Arbeits- oder Tarifvertrag, denn das Krankengeld allein ist schon ein entscheidender finanzieller Einschnitt, der durch einen Zuschuss abgefedert werden könnte. Auch allgemeinverbindliche Tarifverträge, von denen Arbeitnehmer und leider oft auch Arbeitgeber nichts wissen, sind eine wichtige Rechtsquelle, weil sie gelten wie Gesetze.

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