Fachanwältin Dr. Flämig

Rechtsanwältin
Dr. Sandra Flämig

Fachanwältin für Arbeitsrecht
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Merkblätter zum Arbeitsrecht

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Krankengeld

von Dr. Sandra Flämig : Rechtsanwalt – Fachanwältin für Arbeitsrecht – Stuttgart

Nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraumes von 6 Wochen bekommen Sie Krankengeld, wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.

Der Anspruch besteht für die Zeit von 78 Wochen. Zahlt der Arbeitgeber im Entgeltfortzahlungszeitraum das Entgelt nicht, obwohl er es müsste, springt die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld. Sie „holt“ sich den durch sie im Entgeltfortzahlungszeitraum ausgelegten Betrag dann vom Arbeitgeber zurück. Der Anspruch auf Krankengeld besteht vom ersten Tag der Krankheit an, ruht aber, solange der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz leisten muss.

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