Rechtsanwältin
Dr. Sandra Flämig
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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Merkblätter zum Arbeitsrecht
Infothek Arbeitsrecht von Rechtsanwalt Dr. Sandra Flämig
Kleinbetrieb
von Dr. Sandra Flämig : Rechtsanwalt – Fachanwältin für Arbeitsrecht – Stuttgart
Als Kleinbetriebe bezeichnet man solche Betriebe, die nicht unter den Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz fallen bzw. die so wenige Mitarbeiter haben, dass ein Betriebsrat nicht gebildet wird.
Nach dem Kündigungsschutzgesetz müssen in dem Betrieb mehr als 10 Vollzeitarbeitnehmer beschäftigt sein. Azubis werden bei der Zählung NICHT berücksichtigt. Teilzeitkräfte zählen anteilig:
- bis zu einer Wochenstundenzahl von 20 zählen sie mit 0,5
- bis zu einer Wochenstundenzahl von 30 zählen sie mit 0,75
- zwischen 30 Wochenstunden bis zur Vollzeitstelle zählen sie mit 1,0
Betriebsräte werden gebildet, wenn in dem Betrieb mindestens 5 über 18jährige Arbeitnehmer beschäftigt werden, von denen mindestens 3 schon mindestens 6 Monate beschäftigt, also wählbar sind.
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