Rechtsanwältin
Dr. Sandra Flämig
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Kirchenarbeitsrecht
von Dr. Sandra Flämig : Rechtsanwalt – Fachanwältin für Arbeitsrecht – Stuttgart
Aus der Sonderstellung der Kirchen und kirchlichen Einrichtungen (Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime etc.) können sich auch arbeitsrechtliche Besonderheiten ergeben. Grundsätzlich gilt jedoch auch bei kirchlichen Einrichtungen das „normale“ Arbeitsrecht..
Kirchliche Arbeitgeber können jedoch von ihren Mitarbeitern ein besonderes Maß an Loyalität und bestimmte kirchenkonforme Verhaltensweisen verlangen. Auch Betriebs- oder Personalräte gibt es im Kirchenarbeitsrecht nicht. Jedoch gibt es die Mitarbeitervertretungen, deren Rechte jedoch nicht ganz so stark sind, wie die der Betriebs- und Personalräte.
Die Arbeitsbedingungen werden neben dem Arbeitsvertrag in den Arbeitsvertragsrichtlinien geregelt (AVR). Besteht kein Arbeitsvertrag oder stellt sich heraus, das der Arbeitsvertrag nichtig ist (Anfechtung oder Sittenwidrigkeit), dann sind die AVR eine wichtige Rechtsquelle, um herauszufinden, was die übliche Vergütung für die Tätigkeit ist, denn der Arbeitnehmer muss für geleistete Arbeit ja entlohnt werden.
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