Fachanwältin Dr. Flämig

Rechtsanwältin
Dr. Sandra Flämig

Fachanwältin für Arbeitsrecht
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Merkblätter zum Arbeitsrecht

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Infothek Arbeitsrecht von Rechtsanwalt Dr. Sandra Flämig

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Interessenausgleich

von Dr. Sandra Flämig : Rechtsanwalt – Fachanwältin für Arbeitsrecht – Stuttgart

Vor einer Betriebsänderung (Massenentlassung, Schließung, Teilschließung etc.) ist es zwingend vorgeschrieben, dass der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat über einen Interessenausgleich verhandelt. Der Interessenausgleich gibt Ihnen keinen Abfindungsanspruch. Dies regelt der Sozialplan.

Der Interessenausgleich regelt vielmehr die Art und Weise der Betriebsänderung. Dort ist zum Beispiel enthalten:

  • wie die Betriebsänderung durchgeführt werden soll
  • welche Arbeitnehmer davon betroffen werden.
  • Namensliste der zu kündigenden Arbeitnehmer
  • geplante Maßnahmen zur Schadensbegrenzung, wie z.B. Einführung von Kurzarbeit an Stelle von Kündigungen
  • etc.

Wenn der Arbeitgeber nicht mit dem Betriebsrat verhandeln will und dies auch nicht tut oder wenn der Arbeitgeber vom Interessenausgleich abweicht, dann haben Arbeitnehmer unter Umständen einen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich.

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