Fachanwältin Dr. Flämig

Rechtsanwältin
Dr. Sandra Flämig

Fachanwältin für Arbeitsrecht
Tel. 0711 - 351 08 34
flaemig@kanzlei-flaemig.de

Merkblätter zum Arbeitsrecht

Abmahnung Arbeitsrecht
Kündigung Arbeitsrecht
Betriebsbedingte Kündigung
Verhaltensbedingte Kündigung
Personenbedingte Kündigung
Beriebsratsanhörung
Kostentragung
Anmeldebogen


Infothek Arbeitsrecht von Rechtsanwalt Dr. Sandra Flämig

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Günstigkeitsprinzip

von Dr. Sandra Flämig : Rechtsanwalt – Fachanwältin für Arbeitsrecht – Stuttgart

Von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen darf im einzelnen Arbeitsvertrag nur abgewichen werden, wenn:

  • die Tarifvertragsparteien (beim Tarifvertrag) bzw. der Betriebsrat (bei der Betriebsvereinbarung) zustimmen

oder

  • wenn die Regelung, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag treffen wollen, für den Arbeitnehmer günstiger ist.

Da Arbeitsverträge im Vergleich zum Tarifvertrag möglicherweise sowohl günstigere als auch ungünstigere Reglungen enthalten, muss nach Themenbereichen sortiert und verglichen werden.

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