Rechtsanwältin
Dr. Sandra Flämig
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Tel. 0711 - 351 08 34
flaemig@kanzlei-flaemig.de
Merkblätter zum Arbeitsrecht
Infothek Arbeitsrecht von Rechtsanwalt Dr. Sandra Flämig
Günstigkeitsprinzip
von Dr. Sandra Flämig : Rechtsanwalt – Fachanwältin für Arbeitsrecht – Stuttgart
Von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen darf im einzelnen Arbeitsvertrag nur abgewichen werden, wenn:
- die Tarifvertragsparteien (beim Tarifvertrag) bzw. der Betriebsrat (bei der Betriebsvereinbarung) zustimmen
oder
- wenn die Regelung, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag treffen wollen, für den Arbeitnehmer günstiger ist.
Da Arbeitsverträge im Vergleich zum Tarifvertrag möglicherweise sowohl günstigere als auch ungünstigere Reglungen enthalten, muss nach Themenbereichen sortiert und verglichen werden.
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