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Infothek Arbeitsrecht von Rechtsanwalt Dr. Sandra Flämig

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Freie Mitarbeit

von Dr. Sandra Flämig : Rechtsanwalt – Fachanwältin für Arbeitsrecht – Stuttgart

Ein Freier Mitarbeiter ist ein selbständiger Unternehmer und kein Arbeitnehmer.

Freie Mitarbeiter

  • akquirieren ihre Aufträge selbst
  • haben ein unternehmerisches Risiko.
  • sind vom Auftraggeber NICHT persönlich abhängig
  • sind NICHT weisungsgebunden
  • können über ihre Arbeitszeit und die Art und Weise der Ausübung ihrer Arbeit selbst entscheiden.

Bei Freier Mitarbeit ist sehr genau zu prüfen, ob es sich nicht um Scheinselbständigkeit handelt.

Diese Prüfung ist auch für den Auftraggeber extrem wichtig, denn wenn sich durch eine Betriebsprüfung herausstellt, dass es sich eigentlich um einen Arbeitnehmer handelt, dann muss der Auftraggeber oftmals für viele Jahre die Sozialversicherungsbeiträge zurückzahlen.

Das kann die Existenz kosten! Der Auftraggeber kann sich nämlich den Arbeitnehmeranteil von seinem „Freien“ nicht zurückholen, denn das kann er nur im Lohnabzugsverfahren für die letzten 3 Monate.

Maßgeblich ist, wie das Vertragsverhältnis gelebt wird. Trickreiche Formulierungen helfen da also nicht weiter.

Mehr Informationen vom Rechtsanwalt bekommen Sie hier:
Anwaltskanzlei Dr. Sandra Flämig – Rechtsanwältin Dr. Sandra Flämig – Fachanwältin für Arbeitsrecht
Liebknechtstraße 33, 70565 Stuttgart
Tel.: + 49 711 35 108 34 – Fax: + 49 711 350 95 60
Email: flaemig@kanzlei-flaemig.de



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