Fachanwältin Dr. Flämig

Rechtsanwältin
Dr. Sandra Flämig

Fachanwältin für Arbeitsrecht
Tel. 0711 - 351 08 34
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Merkblätter zum Arbeitsrecht

Abmahnung Arbeitsrecht
Kündigung Arbeitsrecht
Betriebsbedingte Kündigung
Verhaltensbedingte Kündigung
Personenbedingte Kündigung
Beriebsratsanhörung
Kostentragung
Anmeldebogen


Infothek Arbeitsrecht von Rechtsanwalt Dr. Sandra Flämig

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Fahrtkosten

von Dr. Sandra Flämig : Rechtsanwalt – Fachanwältin für Arbeitsrecht – Stuttgart

Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte müssen vom Arbeitgeber nicht erstattet werden. Entschließt sich der Arbeitgeber aber, seinen Arbeitnehmern auch diese Fahrten zu bezahlen, muss er dies für alle gleich tun. Unternimmt der Arbeitnehmer aber dienstliche Fahrten, dann hat er einen sogenannten Aufwendungsersatzanspruch, d.h. er kann vom Arbeitgeber die Bezahlung der Fahrtkosten verlangen.

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