Rechtsanwältin
Dr. Sandra Flämig
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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Merkblätter zum Arbeitsrecht
Infothek Arbeitsrecht von Rechtsanwalt Dr. Sandra Flämig
Fahrtkosten
von Dr. Sandra Flämig : Rechtsanwalt – Fachanwältin für Arbeitsrecht – Stuttgart
Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte müssen vom Arbeitgeber nicht erstattet werden. Entschließt sich der Arbeitgeber aber, seinen Arbeitnehmern auch diese Fahrten zu bezahlen, muss er dies für alle gleich tun. Unternimmt der Arbeitnehmer aber dienstliche Fahrten, dann hat er einen sogenannten Aufwendungsersatzanspruch, d.h. er kann vom Arbeitgeber die Bezahlung der Fahrtkosten verlangen.
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