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Infothek Arbeitsrecht von Rechtsanwalt Dr. Sandra Flämig

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Entgeltverzicht / Lohnverzicht / Gehaltsverzicht

von Dr. Sandra Flämig : Rechtsanwalt – Fachanwältin für Arbeitsrecht – Stuttgart

Der Verzicht auf Entgelt (Lohn, Gehalt, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsabgeltung etc.) unterliegt engen Voraussetzungen.

D.h. wenn der Arbeitnehmer auf Entgelt verzichtet, dann muss er dies ausdrücklich tun. Außerdem muss er es dürfen, denn vielfach enthalten Gesetze ein Verbot des Verzichts. Zum Beispiel das Bundesurlaubsgesetz.

Aber auch Entgelt, das in einem Tarifvertrag geregelt ist, ist unverzichtbar, es sei denn, die Tarifvertragsparteien stimmen zu. Auf Entgelt, das seine Grundlage in einer Betriebsvereinbarung findet kann ebenfalls nur mit Zustimmung des Betriebsrates zugestimmt werden.

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