Rechtsanwältin
Dr. Sandra Flämig
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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Merkblätter zum Arbeitsrecht
Infothek Arbeitsrecht von Rechtsanwalt Dr. Sandra Flämig
Eingruppierung
von Dr. Sandra Flämig : Rechtsanwalt – Fachanwältin für Arbeitsrecht – Stuttgart
Eine Eingruppierung wird bei der Einstellung oder Versetzung des Arbeitnehmers vorgenommen. Gemeint ist damit die Einordnung des Arbeitnehmers in ein für das Arbeitsverhältnis verbindliches Lohngefüge. Dieser Standard kann sich aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung aber auch aus dem einzelnen Arbeitsvertrag ergeben.
Die Eingruppierung hat den Sinn, eine Systematik und auch Gerechtigkeit in das Lohngefüge zu bringen. In welche Lohngruppe ein Arbeitnehmer eingruppiert wird, richtet sich danach, welche Tätigkeit er ausübt und nicht danach, was im Arbeitsvertrag steht. So kann sich im Laufe der Zeit auch die Lohngruppe „ändern“, weil sich die Tätigkeit ändert.
Die Frage ist, wie nun verfahren wird.
Glaubt der Arbeitgeber, er hat den Arbeitnehmer zu hoch eingruppiert, dann kann er ihn NICHT einfach in die niedrigere Lohngruppe einstufen. Er muss in diesem Fall eine Änderungskündigung aussprechen. Der Betriebsrat muss der neuen Eingruppierung zustimmen und zur Kündigung angehört werden.
Glaubt der Arbeitnehmer, er sei zu niedrig eingruppiert, dann kann er Feststellungsklage auf ordnungsgemäße Eingruppierung erheben. Dies kommt in Frage, wenn der Arbeitnehmer von Anfang an falsch eingruppiert worden ist, aber auch, wenn sich seine Tätigkeit im Laufe der Zeit „nach oben“ geändert hat.
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