Rechtsanwältin
Dr. Sandra Flämig
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Tel. 0711 - 351 08 34
flaemig@kanzlei-flaemig.de
Merkblätter zum Arbeitsrecht
Infothek Arbeitsrecht von Rechtsanwalt Dr. Sandra Flämig
Bewerbung
von Dr. Sandra Flämig : Rechtsanwalt – Fachanwältin für Arbeitsrecht – Stuttgart
Bei der Bewerbung ist vor allem die Kostentragungspflicht interessant. Der Bewerber muss die Kosten für die Zusammenstellung seiner Bewerbungsmappe selbst tragen, hat aber in der Regel einen Anspruch darauf, dass er diese Unterlagen bei gescheiterter Bewerbung auch zurück bekommt. Das gilt jedoch nicht bei Initiativbewerbungen.
Findet auf Bitte des Arbeitgebers ein Vorstellungsgespräch statt, so hat der Arbeitgeber die damit verbundenen Kosten zu tragen (Fahrtkosten, Übernachtung etc.), es sei denn, der Arbeitgeber hat vorher ausdrücklich gesagt, dass er keine derartigen Kosten übernimmt.
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Anwaltskanzlei Dr. Sandra Flämig – Rechtsanwältin Dr. Sandra Flämig – Fachanwältin für Arbeitsrecht
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