Fachanwältin Dr. Flämig

Rechtsanwältin
Dr. Sandra Flämig

Fachanwältin für Arbeitsrecht
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Betriebsvereinbarung

von Dr. Sandra Flämig : Rechtsanwalt – Fachanwältin für Arbeitsrecht – Stuttgart

Als &(infobreit)Betriebsvereinbarung% bezeichnet man die Regelungen, die der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat aushandelt und die für alle Arbeitnehmer gleichermaßen gelten.

Die Betriebsvereinbarung ist also ein schriftlicher Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, der auch Auswirkungen auf das einzelne Arbeitsverhältnis hat.

Die Betriebvereinbarung regelt dabei:


  • Inhalt,
  • Abschluss

und

  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses,

sowie

  • betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen.

Geltungsbereich der Betriebsverinbarung:


Sie gilt unmittelbar und zwingend. Ein Verzicht auf Rechte aus der Betriebsvereinbarung ist nur mit Zustimmung des Betriebsrates möglich.
Die Betriebsvereinbarung gibt dem Arbeitnehmer also direkte Ansprüche, regelt aber auch seine Pflichten (siehe z.B. Betriebsordnung). Sie sind eine wichtige Rechtsquelle. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Betriebsvereinbarungen im Betrieb auszulegen. Man sollte sich daher unbedingt erkundigen, wo die Betriebsvereinbarungen ausliegen und sie auch lesen.

Der Arbeitgeber und der einzelne Arbeitnehmer können natürlich trotz Vorliegens einer Betriebsvereinbarung individuelle Bedingungen aushandeln. Solange diese günstiger sind, als die Regelungen der Betriebsvereinbarung, ist das in Ordnung.

Sind aber die Regelungen im Arbeitsvertrag ungünstiger als die in der Betriebsvereinbarung, dann verdrängt die günstigere Betriebsvereinbarung den ungünstigeren Arbeitsvertrag.

Beispiel für eine Betriebsvereinbarung:


Wenn einzelne Arbeitnehmer ein Weihnachtsgeld laut Arbeitsvertrag bekommen, dann ist es NICHT möglich, dass Arbeitgeber und Betriebsrat sich zusammentun und eine Betriebsvereinbarung abschließen, die das Weihnachtsgeld für alle streicht.
Umgekehrt kommen Arbeitnehmer, die in ihrem Arbeitsvertrag kein Weihnachtsgeld vereinbart haben aber in den Genuss desselben, wenn eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen wird.


Nicht alles kann in der Betriebsvereinbarung geregelt werden: Gibt es zu einer bestimmten Materie (z.B. Arbeitsentgelt) schon eine tarifvertragliche Regelung, dann sind Arbeitgeber und Betriebsrat dadurch gesperrt und können diesen Bereich nicht mehr regeln.

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