Fachanwältin Dr. Flämig

Rechtsanwältin
Dr. Sandra Flämig

Fachanwältin für Arbeitsrecht
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Betriebsratsanhörung

von Dr. Sandra Flämig : Rechtsanwalt – Fachanwältin für Arbeitsrecht – Stuttgart

Eine ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung ist Voraussetzung für eine wirksame Kündigung – natürlich nur in Betrieben, in denen es einen Betriebsrat gibt. Viele Kündigungen scheitern schon an der Betriebsratsanhörung. Dabei ist es wichtig, dass nicht nur eine Anhörung als solche stattfindet. Sie muss auch ordnungsgemäß sein.

Wohlgemerkt: der Betriebsrat muss der Kündigung (zumindest bei „normalen“ Arbeitnehmern, die nicht selbst Betriebsratsmitglieder sind) NICHT zustimmen, um deren Wirksamkeit herbei zu führen aber er muss angehört werden.

Er hat dann 3 Möglichkeiten:

  • er sagt gar nichts und lässt die Anhörungsfrist von einer Woche kommentarlos verstreichen – dies gilt als Zustimmung
  • er widerspricht der Kündigung unter Angabe von Gründen
  • er stimmt der Kündigung zu

Die Rechtsfolge eines Widerspruchs gegen die Kündigung ist ein Weiterbeschäftigungsanspruch. D.h. der Arbeitnehmer hat im Kündigungsschutzverfahren den Anspruch, in der Zeit der Ungewissheit zwischen Ablauf der Kündigungsfrist und Abschluss des Rechtsstreits zu unveränderten Arbeitsbedingungen weiter beschäftigt zu werden.

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