Fachanwältin Dr. Flämig

Rechtsanwältin
Dr. Sandra Flämig

Fachanwältin für Arbeitsrecht
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Merkblätter zum Arbeitsrecht

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Infothek Arbeitsrecht von Rechtsanwalt Dr. Sandra Flämig

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Betriebsordnung

von Dr. Sandra Flämig : Rechtsanwalt – Fachanwältin für Arbeitsrecht – Stuttgart

Die Betriebsordnung dient dazu, das Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb zu regeln. Es soll mit ihr ein einheitlicher und für alle Arbeitnehmer verbindlicher Standard geschaffen werden, um einen reibungslosen Arbeitsablauf zu gewährleisten.

Auch der Umgang der Arbeitnehmer miteinander kann daher Bestandteil der Betriebsordnung sein. Denn das Verhalten der Arbeitnehmer untereinander ist wesentlicher Faktor für das Betriebsklima und wirkt sich massiv auf die Arbeitsabläufe und damit die Produktivität des Betriebes aus.

D.h. der Arbeitgeber kann auch für den zwischenmenschlichen Bereich Regeln aufstellen.

  • In der Betriebsordnung kann daher auch geregelt sein
    wie zu verfahren ist, wenn ein Arbeitnehmer sich wegen des Verhaltens eines anderen Arbeitnehmers beschwert

und

Ein Verstoß gegen die Regelungen der Betriebsordnung kann zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen (Abmahnung, Kündigung) führen.

In Betrieben mit Betriebsrat hat dieser ein Mitbestimmungsrecht über den Inhalt der Betriebsordnung gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Die Betriebsordnung wird dann als Betriebsvereinbarung abgeschlossen.

Es ist nicht erforderlich, dass eine oben beschriebene Verhaltensregelung als „Betriebsordnung“ bezeichnet wird. Es existiert häufig auch die Bezeichnung „Arbeitsordnung“.

Man kann aber auch andere Bezeichnungen wählen, z.B.:

  • Ethikrichtlinien
  • Verhaltensrichtlinien
  • Verhaltensgrundsätze
  • etc.

Wichtig ist nur, dass sich aus dem Inhalt für den Arbeitnehmer ergibt:

Hier sind Regeln aufgestellt bezüglich des Verhaltens im Betrieb, an die ich mich halten muss.

Doch auch der Arbeitgeber muss sich an diese Standards halten. Wenn er zum Beispiel bestimmte disziplinarische Maßnahmen bei nachweisbarem Mobbing unter Kollegen androht, dann muss er diese Maßnahmen dann auch ergreifen. Tut er dies nicht, dann macht er sich gegenüber dem Geschädigten (Betroffener/Opfer) schadensersatzpflichtig.

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