Fachanwältin Dr. Flämig

Rechtsanwältin
Dr. Sandra Flämig

Fachanwältin für Arbeitsrecht
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Merkblätter zum Arbeitsrecht

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Betriebsarzt

von Dr. Sandra Flämig : Rechtsanwalt – Fachanwältin für Arbeitsrecht – Stuttgart

Betriebsärzte sind aufgrund des Arbeitssicherheitsgesetzes vom Arbeitgeber zu bestellen. Die Erforderlichkeit eines Betriebsarztes dient also dem Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Im Einzelnen regelt die UVV Betriebesärzte wie und wann die Bestellung zu erfolgen hat.

Nach § 3 Arbeitssicherheitsgesetz hat der Betriebsarzt 4 Aufgaben:

  • Beratung des Arbeitgebers
  • Untersuchung der Arbeitnehmer
  • Belehrung der Arbeitnehmer über Unfall- und Gesundheitsgefahren
  • Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung

Der Betriebsarzt ist und bleibt in erster Linie Arzt. D.h., er ist an die ärztliche Schweigepflicht gebunden und darf dem Arbeitgeber keine Diagnosen oder sonstigen Erkenntnisse mitteilen, die er vom Arbeitnehmer gewonnen hat. Es sei denn, der Arbeitnehmer entbindet ihn von der Schweigepflicht.

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