Rechtsanwältin
Dr. Sandra Flämig
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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Beschäftigungsverbot
von Dr. Sandra Flämig : Rechtsanwalt – Fachanwältin für Arbeitsrecht – Stuttgart
Das Beschäftigungsverbot kann sich aus dem Gesetz, aus einem Tarifvertrag oder aus dem Arbeitsvertrag sowohl direkt als auch indirekt ergeben. Eine große Gruppe von Beschäftigungsverboten sind die, die dem Arbeits- und Gesundheitsschutz dienen. So genießen schwangere Frauen und stillende Mütter einen besonderen Schutz durch das Mutterschutzgesetz. Auch das Arbeitszeitrecht und der Jugendarbeitsschutz beinhalten Beschäftigungsverbote, um nur einige zu nennen.
Doch auch die betrieblichen Interessen des Arbeitgebers können zu einem Beschäftigungsverbot führen. So besteht im laufenden Arbeitsverhältnis ein Wettbewerbsverbot für Tätigkeiten in Konkurrenzunternehmen und auch die Nebentätigkeit ist nur dann in Ordnung, wenn sie die Haupttätigkeit nicht beeinträchtigt. Weiterführende vertragliche Reglungen sind möglich (z.B. nachvertragliches Wettbewerbsverbot).
Darüber hinaus gibt es in zahlreichen Gesetzen und Verordnungen Vorschriften, die zu einem Beschäftigungsverbot führen kann, wenn z.B. ein öffentliches Interesse dafür besteht.
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