Rechtsanwältin
Dr. Sandra Flämig
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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Merkblätter zum Arbeitsrecht
Infothek Arbeitsrecht von Rechtsanwalt Dr. Sandra Flämig
Auswahlrichtlinien
von Dr. Sandra Flämig : Rechtsanwalt – Fachanwältin für Arbeitsrecht – Stuttgart
Auswahlrichtlinien legen abstrakt für bestimmte Tätigkeiten / Arbeitsplätze fest, wie genau personelle Einzelmaßnahmen (z.B.: Einstellungen, Versetzungen, Kündigungen) durchzuführen sind. Dadurch soll Transparenz hinsichtlich der Entscheidungsfindung ermöglicht werden. So kann zum Beispiel festgelegt sein, dass Stellen zunächst intern auszuschreiben sind und wie das Bewerbungs- und Ausschreibungsverfahren durchzuführen ist. Es ist auch möglich schon Punkteschemata für die Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen vorzugeben.
Der Betriebsrat hat in jedem Fall ein Mitbestimmungsrecht. In Betrieben bis 500 Mitarbeiter hat er jedoch kein Initiativrecht. Bei mehr als 500 Mitarbeitern kann der Betriebsrat die Aufstellung von Auswahlrichtlinien erzwingen (§ 95 BetrVG).
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