Fachanwältin Dr. Flämig

Rechtsanwältin
Dr. Sandra Flämig

Fachanwältin für Arbeitsrecht
Tel. 0711 - 351 08 34
flaemig@kanzlei-flaemig.de

Merkblätter zum Arbeitsrecht

Abmahnung Arbeitsrecht
Kündigung Arbeitsrecht
Betriebsbedingte Kündigung
Verhaltensbedingte Kündigung
Personenbedingte Kündigung
Beriebsratsanhörung
Kostentragung
Anmeldebogen


Infothek Arbeitsrecht von Rechtsanwalt Dr. Sandra Flämig

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Auswahlrichtlinien

von Dr. Sandra Flämig : Rechtsanwalt – Fachanwältin für Arbeitsrecht – Stuttgart

Auswahlrichtlinien legen abstrakt für bestimmte Tätigkeiten / Arbeitsplätze fest, wie genau personelle Einzelmaßnahmen (z.B.: Einstellungen, Versetzungen, Kündigungen) durchzuführen sind. Dadurch soll Transparenz hinsichtlich der Entscheidungsfindung ermöglicht werden. So kann zum Beispiel festgelegt sein, dass Stellen zunächst intern auszuschreiben sind und wie das Bewerbungs- und Ausschreibungsverfahren durchzuführen ist. Es ist auch möglich schon Punkteschemata für die Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen vorzugeben.

Der Betriebsrat hat in jedem Fall ein Mitbestimmungsrecht. In Betrieben bis 500 Mitarbeiter hat er jedoch kein Initiativrecht. Bei mehr als 500 Mitarbeitern kann der Betriebsrat die Aufstellung von Auswahlrichtlinien erzwingen (§ 95 BetrVG).

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