Merkblätter zum Arbeitsrecht
Infothek Arbeitsrecht von Rechtsanwalt Dr. Sandra Flämig
Ausgleichsquittung
von Dr. Sandra Flämig : Rechtsanwalt – Fachanwältin für Arbeitsrecht – Stuttgart
Eine Ausgleichsquittung soll zukünftigen Streit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses vermeiden. Der Arbeitnehmer quittiert dem Arbeitgeber darin den Erhalt bestimmter Unterlagen (z.B. Lohnsteuerkarte, Zeugnis, letzte Gehaltsabrechnung etc.).
Man kann aber auch festhalten, was der Arbeitnehmer noch zu bekommen hat (Abfindungen, ein Gehalt, Urlaubsgeld, Urlaubsabgeltung, Boni etc.) und weiter regeln, dass mit der Erfüllung dieser Ansprüche alle Ansprüche erledigt sind. Man kann auch regeln, dass der Arbeitnehmer auf die Erhebung der Kündigungsschutzklage verzichtet bzw. eine bereits erhobene zurücknimmt.
Es gibt unverzichtbare Ansprüche, auf die der Arbeitnehmer nicht verzichten kann (z.B. der gesetzliche Urlaubsanspruch) aber ein sogenannter Tatsachenvergleich ist möglich. Bei Urlaubsbeispiel würde das so aussehen: „Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Arbeitnehmer seinen Urlaub vollständig in natura gewährt bekam und genommen hat.“
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