Rechtsanwältin
Dr. Sandra Flämig
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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Merkblätter zum Arbeitsrecht
Infothek Arbeitsrecht von Rechtsanwalt Dr. Sandra Flämig
Arbeitnehmer
von Dr. Sandra Flämig: Rechtsanwalt – Fachanwältin für Arbeitsrecht – Stuttgart
Als Arbeitnehmer gilt jemand, der
- aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages (kann auch mündlich geschlossen sein)
- im Dienst eines anderen (Arbeitgeber)
- zur Leistung fremdbestimmter, weisungsgebundener Arbeit verpflichtet ist und sich in persönlicher Abhängigkeit befindet (d.h.: man kann nicht tun, was man will, sondern man muss tun, was ein anderer einem sagt – die bloße wirtschaftliche Abhängigkeit taugt als Abgrenzungskriterium nicht, denn auch ein Unternehmer ist wirtschaftlich von seinen Kunden abhängig.)
Keine Arbeitnehmer sind:
- Beamte, denn sie sind aufgrund eines öffentlich-rechtlichen (nicht: privatrechtlichen s.o.) Anstellungsverhältnisses zur Arbeit verpflichtet
- Familiäre Mitarbeit, denn hier gilt das Familienrecht – der zusätzliche Abschluss eines Arbeitsvertrages ist aber möglich
- Organe juristischer Personen (GmbH-Geschäftsführer, Vorstände) – hier wird nur in extremen Ausnahmefällen die Arbeitnehmereigenschaft bejaht, wenn der Geschäftsführer oder Vorstand tatsächliche Weisungen hinsichtlich seiner Arbeitsleistung bekommt und eigentlich nichts zu sagen hat.
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