Merkblätter zum Arbeitsrecht

Abmahnung Arbeitsrecht
Kündigung Arbeitsrecht
Bertriebsbedingte Kündigung
Verhaltensbedingte Kündigung
Personenbedingte Kündigung
Beriebsratsanhörung
Kostentragung
Anmeldebogen


Infothek Arbeitsrecht von Rechtsanwalt Dr. Sandra Flämig

A B D E F G H I K L MNPR S T U V WZ

Arbeitnehmer

von Dr. Sandra Flämig: Rechtsanwalt – Fachanwältin für Arbeitsrecht – Stuttgart

Als Arbeitnehmer gilt jemand, der

  • aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages (kann auch mündlich geschlossen sein)
  • im Dienst eines anderen (Arbeitgeber)
  • zur Leistung fremdbestimmter, weisungsgebundener Arbeit verpflichtet ist und sich in persönlicher Abhängigkeit befindet (d.h.: man kann nicht tun, was man will, sondern man muss tun, was ein anderer einem sagt – die bloße wirtschaftliche Abhängigkeit taugt als Abgrenzungskriterium nicht, denn auch ein Unternehmer ist wirtschaftlich von seinen Kunden abhängig.)

Keine Arbeitnehmer sind:

  • Beamte, denn sie sind aufgrund eines öffentlich-rechtlichen (nicht: privatrechtlichen s.o.) Anstellungsverhältnisses zur Arbeit verpflichtet
  • Familiäre Mitarbeit, denn hier gilt das Familienrecht – der zusätzliche Abschluss eines Arbeitsvertrages ist aber möglich
  • Organe juristischer Personen (GmbH-Geschäftsführer, Vorstände) – hier wird nur in extremen Ausnahmefällen die Arbeitnehmereigenschaft bejaht, wenn der Geschäftsführer oder Vorstand tatsächliche Weisungen hinsichtlich seiner Arbeitsleistung bekommt und eigentlich nichts zu sagen hat.

Mehr Informationen vom Rechtsanwalt bekommen Sie hier:
Anwaltskanzlei Dr. Sandra Flämig – Rechtsanwältin Dr. Sandra Flämig – Fachanwältin für Arbeitsrecht
Liebknechtstraße 33, 70565 Stuttgart
Tel.: + 49 711 35 108 34 – Fax: + 49 711 350 95 60
Email: flaemig@kanzlei-flaemig.de



Hinweis:
Die Urheberin der Texte auf dieser Website ist Rechtsanwältin Dr. Sandra Flämig - Fachanwältin für Arbeitsrecht, Stuttgart. Gerne dürfen Sie meine Texte vollständig, auszugsweise oder sinngemäß zitieren. Ich bitte Sie jedoch, sich vorher entweder meine schriftliche Genehmigung dazu einzuholen oder ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass ich die Urheberin der Texte bin (Quellenangabe nach § 63 UrhG). Die Erstellung der Texte erfordert aktuelles Fachwissen, Kreativität und Zeit. Ich bitte Sie, dies zu respektieren. Sollten Sie meine Texte auszugsweise auch im Internet veröffentlichen, bitte ich um eine Rückverlinkung.