Fachanwältin Dr. Flämig

Rechtsanwältin
Dr. Sandra Flämig

Fachanwältin für Arbeitsrecht
Tel. 0711 - 351 08 34
flaemig@kanzlei-flaemig.de

Merkblätter zum Arbeitsrecht

Abmahnung Arbeitsrecht
Kündigung Arbeitsrecht
Betriebsbedingte Kündigung
Verhaltensbedingte Kündigung
Personenbedingte Kündigung
Beriebsratsanhörung
Kostentragung
Anmeldebogen


Infothek Arbeitsrecht von Rechtsanwalt Dr. Sandra Flämig

A B D E F G H I K L MNPR S T U V WZ

Arbeitgeberhaftung

von Dr. Sandra Flämig: Rechtsanwalt – Fachanwältin für Arbeitsrecht – Stuttgart

Stößt dem Arbeitnehmer bei seiner Tätigkeit etwas zu (Personenschaden) oder wird sein Eigentum beschädigt (Sachschaden), stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber dafür einstehen muss.
Für Personenschäden gibt es einen gesetzlich verankerten Haftungsausschluss in § 104 SGB VII. D.h. die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt den Schaden und der Arbeitgeber bleibt außen vor. Voraussetzungen für das Eintreten der gesetzlichen Unfallversicherung und damit für den Haftungsausschluss des Arbeitgebers sind:

  • Es muss sich um einen Arbeitsunfall handeln, d.h. der Arbeitnehmer ist bei einer betrieblich veranlassten Tätigkeit oder auf dem Weg (Arbeitsstelle bis Werkstor und umgekehrt) dort hin oder von dort zu Schaden gekommen
  • tatsächliche Eingliederung in den Betrieb (d.h. auch betriebsfremde Arbeitnehmer, die kurzfristig aushelfen)
  • nur Fahrlässigkeit – Vorsatz befreit nicht von der Haftung

Für Sachschäden muss der Arbeitgeber selbst einstehen und zwar sowohl für eigenes Verschulden als auch für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen und Verrichtungsgehilfen (z.B. Mitarbeiter).

Mehr Informationen vom Rechtsanwalt bekommen Sie hier:
Anwaltskanzlei Dr. Sandra Flämig – Rechtsanwältin Dr. Sandra Flämig – Fachanwältin für Arbeitsrecht
Liebknechtstraße 33, 70565 Stuttgart
Tel.: + 49 711 35 108 34 – Fax: + 49 711 350 95 60
Email: flaemig@kanzlei-flaemig.de



Hinweis:
Die Urheberin der Texte auf dieser Website ist Rechtsanwältin Dr. Sandra Flämig - Fachanwältin für Arbeitsrecht, Stuttgart. Gerne dürfen Sie meine Texte vollständig, auszugsweise oder sinngemäß zitieren. Ich bitte Sie jedoch, sich vorher entweder meine schriftliche Genehmigung dazu einzuholen oder ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass ich die Urheberin der Texte bin (Quellenangabe nach § 63 UrhG). Die Erstellung der Texte erfordert aktuelles Fachwissen, Kreativität und Zeit. Ich bitte Sie, dies zu respektieren. Sollten Sie meine Texte auszugsweise auch im Internet veröffentlichen, bitte ich um eine Rückverlinkung.


© 2011 Rechtsanwalt Dr. Sandra Flämig - Alle Rechte vorbehalten | Arbeitgeberhaftung