Rechtsanwältin
Dr. Sandra Flämig
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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Merkblätter zum Arbeitsrecht
Infothek Arbeitsrecht von Rechtsanwalt Dr. Sandra Flämig
Abfindungen im Arbeitsrecht
von Dr. Sandra Flämig: Rechtsanwalt – Fachanwältin für Arbeitsrecht – Stuttgart
Abfindungen sind eine einmalige Geldleistungen für den Verlust des Arbeitsplatzes. Sie sind kein Arbeitsentgelt. Daher werden auf die Abfindungen auch keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt. Das ist die gute Nachricht.
Die schlechte Nachricht ist die, dass Abfindungen ab dem ersten Cent der Lohnsteuer unterliegen. Beachte aber: Möglichkeit der Steuervergünstigung durch „Fünftelungsregelung“ – fragen Sie hierzu bitte Ihren Steuerberater.
Grundsätzlich haben Sie keinen Rechtsanspruch auf Abfindungen. Daher bekommen Sie auch nicht automatisch aufgrund einer Kündigung eine Abfindung.
ABER: Es gibt verschiedene Ausnahmen von dieser Regel:
- Regelung in Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung (Sozialplan!),
Tarifvertrag (dort oft als Übergangsgeld oder Überbrückungsgeld bezeichnet; z.B. im DRK Tarifvertrag oder BAT geregelt – im TVöD leider nicht mehr L) - § 1 a KSchG einschlägig, d.h. ArbGeb macht im Kündigungsschreiben Angebot auf Zahlung einer Abfindung
- § 113 BetrVG – Nachteilsausgleich : wenn Arbeitgeber bei einer
Betriebsänderung ohne Grund von einem Interessenausgleich abweicht oder aber bei einer Betriebsänderung gar nicht erst versucht, einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat zu schließen.
Arbeitslosengeld wird grundsätzlich nicht auf Abfindungen angerechnet. Ausnahme: Bei Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag kann es zu einer Sperrzeit kommen, es sei denn, es lagen dringende Gründe für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses vor. Außerdem wird bei nicht Einhaltung der Kündigungsfrist: teilweise Abfindungen auf das Arbeitslosengeld angerechnet und es kommt zum Ruhen des Anspruchs. Gibt es eine Sperrzeit UND ein Ruhen, dann laufen beide Zeiten gleichzeitig und nicht nacheinander.
Vorsicht: Während Sperr- und Ruhezeit müssen Sie sich selbst krankenversichern.
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